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Covid-19 / Corona-Virus-Pandemie

Von Ende März 2020 bis Ende Mai 2020 hat das Corona-Virus das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland sowie in vielen EU- und Weltstaaten auf ein Minimum reduziert. Seit diesem großen Lockdown in Deutschland hat sich die Situation wieder etwas beruhigt. Trotzdem sollte man jetzt nicht vorschnell reagieren und gleich den nächsten "Roadtrip" ohne genaue Planung organisieren. Teilweise kommt es immer noch vor, dass die Infektionszahlen in die Höhe gehen und Landkreise in Deutschland deshalb einen Lockdown oder Reisebeschränkungen verhängen.


Nachfolgend möchte ich Dir ein paar Informationen auf dem Weg mitgeben.

01. Routen genau planen!


Bei der Tourplanung solltest du immer darauf achten, in welchem Bundesland du unterwegs bist. Fährst du in andere Staaten der EU, dann solltest du dich über Reisewarnungen und Risikogebiete informieren. Bis zum 20.08.2020 gab es für Luxemburg, aufgrund der hohen Infektionszahlen, eine Reisewarnung.

02. Hotelbuchungen


Zimmer in Hotels solltest du nur mit einer Möglichkeit der kostenfreien Stornierung buchen.  Einige Bundesländer (zum Beispiel Sachsen) haben für bestimmte Touristen aus anderen Bundesländern mit Risikogebiet Übernachtungsverbote erlassen. Betroffene Personen können das Verbot umgehen, wenn sie ein Attest ("coronafrei") von einem Arzt vorzeigen können.

03. Abstand halten in Gruppen!


Abstände in einer Gruppe zu halten ist auf einer Fototour nicht ganz so einfach. Und trotzdem schreiben viele Corona-Verordnungen in Deutschland vor, dass zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden muss. Solltest Du auf einer Fototour mit deiner Gruppe von der Polizei in einem Objekt aufgegriffen werden, kann es u. a. wegen dem fehlenden Abstand zu einer Anzeige kommen. Deshalb: Merkt ihr, dass die Polizei euch sucht, heißt es: Maske auf & Abstand halten.

04. Arbeitsrechtliche Probleme


Übernachtest du in einem Risikogebiet und musst danach in Quarantäne, kann es für dich eventuell arbeitsrechtliche Probleme geben. Dein Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung für die Quarantäne-Zeit verweigern, wenn du, trotz der Reisewarnung, in einem Risikogebiet unterwegs bist / übernachtest.

Vorfälle


  1. Beim letzten Roadtrip fragten mich sämtliche Hotels nach meinen Daten und aus welchen Bundesland ich komme. Ein guter Freund kam aus NRW und musste einen Attest vom Arzt im Hotel vorlegen, um zu beweisen, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist.
  2. Während des Lockdowns in Deutschland wurden mehrere Fotografen von der Polizei in einem Hotel aufgegriffen. Sie bekamen einen Anzeige wegen Hausfriedensbruch sowie eine Anzeige wegen Missachtung des Corona-Verordnung (Infektionsschutzgesetz).
  3. Trotz der damaligen Reisewarnung in Luxemburg war ein guter Freund dort auf einer Fototour gewesen. Nach seiner Fototour musste er für ein paar Tage in Quarantäne und bekam Ärger mit seinem Arbeitgeber. Dieser verweigert die Lohnfortzahlung bis heute, da die Fototour nicht notwendig war. Urteil steht noch aus.
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