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Rechtslage von Urbex

Die Rechtslage von Urban Exploration ist sehr komplex und soll an dieser Stelle nur kurz erläutert werden. Dies ist keine Rechtsberatung!


Im Allgemeinen ist in Deutschland das Betreten fremder Grundstücke und Gebäude nach StGb §123f Hausfriedensbruch, in besonderen Fällen nach StGb §124f schwerer Hausfriedensbruch, und kann mit Geld- und/oder Freiheitsstrafen bestraft werden. Im Allgemeinen hält sich in der Urbex-Szene das Gerücht, dass viele Gebäude besitzerlos sind. Doch dies ist falsch und ist sehr selten der Fall. Es kann zwar durchaus vorkommen, dass es besitzerlose Gebäude gibt, wenn zum Beispiel im Grundbuch keine Kontaktperson eingetragen ist, aber das kommt sehr selten vor und ist nicht die Regel.



Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. Dass heißt, dass der Besitzer darüber informiert wird, wenn fremde Leute sein Grundstück oder Gebäude betreten, und er hinterher entscheiden kann, ob er den Hausfriedensbruch verfolgen möchte oder nicht.



Es kann durchaus passieren, dass man als Fotograf mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen kann.

Es gibt weitere Straftatbestände mit denen man gegebenenfalls in Berührung kommen kann:


>> UWG §17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (umgangssprachlich als "Betriebsspionage" bezeichnet)
Zum Beispiel: Das Fotografieren / Veröffentlichen von Geschäftsunterlagen einer verlassenen Fabrik.



>> StGb §272 Diebstahl
Zum Beispiel: Das Entwenden von Gegenständen aus einem verlassenen Gebäude.



>> StGb § 168 Störung der Totenruhe
Zum Beispiel: Das Beschädigen von Särgen und Urnen, Fotografieren von Knochenteilen, Umdekorieren von Gegenständen im Raum, Abhalten von "Messen" im Raum usw.



>> StGb §145 Missbrauch von Notrufen

Zum Beispiel: Man wird von der Polizei vor einem verlassenen Gebäude aufgegriffen. Als Grund für die illegale Erkundung des Gebäudes gibt man Hilfeschreie aus dem Gebäude an. Ein Polizei-, Krankenwagen- und Feuerwehreinsatz wird ausgelöst. Hinterher stellt sich alles als Lüge heraus.


>> StGb § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Zum Beispiel: Du fotografierst in einem verlassenen Haus pornografische Gegenstände und bezeichnest den ehemaligen Bewohner als "Sau".



Erfahrungen mit Eigentümer
Meine Erfahrungen mit Eigentümern sind sehr verschieden. Grundlegend bringen nur wenige Eigentümer Verständnis für die fotografische Dokumentation von verlassenen Gebäuden auf. Vor allem seit dem "Urbex-Hype" und einiger Negativbeispiele aus der Szene sind viele Eigentümer genervt von den "angeblichen Fotografen". Vor vielen Jahren war es möglich eine Fotogenehmigung für ein Objekt zu erhalten. Heutzutage werden Fotogenehmigungen für bestimmte Objekte immer schwieriger, weil viele Fotografen sich (zum Beispiel) auch sehr respektlos verhalten. Ich kann die Entscheidung vieler Eigentümer verstehen und habe auch vollstes Verständnis dafür!



Erfahrungen mit Gerichtsprozessen / Urteile
Auch ich wurde schon erwischt und musste mich vor Gericht für mein kleines, illegales, Abenteuer verantworten. Es gehört zum Hobby dazu, dass man auf Eigentümer oder auf die Polizei trifft. Ich musste mich bereits dreimal vor Gericht für mein Abenteuer verantworten. Die Urteile waren sehr verschieden gewesen. Zweimal bekam ich Freispruch, einmal bekam ich eine Geldstrafe. Urteile bei dem Hobby sind selten und auch sehr verschieden. Es kommt immer auf den Richter und auf die Situation vor Ort an.


Freisprüche sind keine Randerscheinung
Unterhält man sich mit anderen Fotografen wird deutlich, dass Freisprüche häufiger vorkommen. Ich möchte damit nicht sagen, dass viele Richter Hausfriedensbruch als Lappalie abstempeln. Das wäre falsch. Doch gibt es viele Richter, welche hinterher sagen:
Es ist kein großer Schaden entstanden. Klar ist blöd gelaufen. Doch hätte man das Gebäude besser abgesichert, wäre eigentlich auch gar nichts passiert.

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